Studenten und Auszubildende

Erste Hilfe


Studenten und Auszubildende

Erste Hilfe

Für bestimmte Studiengänge und Ausbildungen ist das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses Pflicht. Diese Voraussetzung betrifft vor allem Lehramtsstudenten, Medizinstudenten, Sportstudenten und Auszubildende, die sich für einen medizinischen Bereich entschieden haben.

So wird zum Beispiel von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst („Referendaren“) bei ihrer Meldung zur Staatsprüfung ein Nachweis „über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe, der nicht älter als drei Jahre ist“ verlangt (siehe §48 Abs. 2 Nr. 3. HLbGDV).
Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin dagegen müssen zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen eine Ausbildung in Erster Hilfe vorweisen. (siehe § 5 der Approbationsordnung).

Seit dem 01. April 2015 müssen Studenten und Auszubildende jedoch nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, der neun Unterrichtseinheiten umfasst.

Sollten Sie Ihren Führerschein noch nicht absolviert haben, hier eine weitere gute Nachricht: Dieser Erste-Hilfe-Kurs ist auch für Ihre Führerscheinprüfung gültig! Da Sie das Zertifikat sowohl für Ihr Studium/ Ihre Ausbildung als auch für den Führerschein meistens im Original benötigen, stellen wir Ihnen gerne direkt vor Ort Zwei aus.

Seminarinhalte

Kursdetails

Theoretische Inhalte
  • Eigenschutz (z.B. Absichern einer Unfallstelle)
  • Notruf absetzen
  • Rettung aus einem Gefahrenbereich
  • Psychische Erste Hilfe
  • Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln (Besonderheiten: Fremdkörper in Wunden, Nasenbluten, Amputationsverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen)
  • bedrohliche Blutungen
  • Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
  • Gefahren der Bewusstlosigkeit
  • Gefahren eines Atemstillstands
  • Frühdefibrillation
  • hirnbedingte Störungen (z.B. Schlaganfall und Krampfanfall)
  • Atemstörungen (z.B. Atemwegsverlegungen)
  • kreislaufbedingte Störungen (z.B. Herzinfarkt)
  • Temperaturbedingte Störungen
  • Vergiftungen
Praktische Inhalte
  • Rettung aus dem Gefahrenbereich (AD*)
  • Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ**)
  • Abdrücken am Oberarm (TÜ)
  • Druckverband am Arm (TÜ)
  • Ruhigstellung bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen mit einfachen Hilfsmitteln (TÜ)
  • Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
  • Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
  • stabile Seitenlage (TÜ)
  • Reanimation (TÜ)
  • Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (AD)
  • Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer (AD)
  • Lagerungsarten – atemerleichternde Lagerung, Oberkörperhochlagerung (TÜ)
  • Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen (AD)

* Ausbilderdemonstration (AD). Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie gegebenenfalls von einzelnen Teilnehmern geübt.
** Teilnehmerübungen (TÜ). Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie grundsätzlich von den Teilnehmern (insbesondere durch zielgruppenorientierte Fallbeispiele) geübt.

Diese Erste-Hilfe-Ausbildung entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) sowie der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen. Die Ausbildung können Sie somit problemlos für Ihr Studium/ Ihre Ausbildung verwenden.
Termin
Datum und Uhrzeit bestimmen Sie selbst. Wir richten uns nach Ihren Wünschen.
Ort
Gerne kommen wir zu Ihnen in die Räumlichkeiten und schulen Sie direkt in Ihrem Hörsaal/ Klassenraum. Ab 12 Personen möglich!
Dauer
Sowohl eine Erste-Hilfe-Ausbildung als auch eine Erste-Hilfe-Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten (7,5 Stunden).
Kosten
Sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, trägt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den Kurs.