In der DGUV Vorschrift 1 §1 ist die Anzahl der Ersthelfer wie folgt festgelegt:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten in einem Unternehmen – 1 Ersthelfer.
2. Bei über 20 anwesenden Versicherten:
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5%.
in sonstigen Betrieben: 10%.
in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
Von der in Punkt 2 vorgeschriebenen Ersthelferanzahl kann mit dem Einverständnis der zuständigen Berufsgenossenschaft abgewichen werden. Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die eine betriebliche Ersthelferausbildung erhalten haben. Diese muss bei einer von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Stelle erfolgen. Der Unternehmer muss bei der Planung freie Tage, Urlaub und Schichtwechsel berücksichtigen, damit immer genug Ersthelfer anwesend sind.

Keine Passende Antwort
Sie sind der Meinung, dass eine ganz wichtige Frage und die dazugehörige Antwort fehlt? Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und schrieben Sie uns einfach eine Nachricht.
Kontaktinformation
Firma ihelp2
Adresse Marklandstraße 127 • 42279 Wuppertal
Telefon +49 (0) 212 / 725 893 13
Mobil +49 (0) 177 / 310 36 00
Email info@ihelp2.de
Erste Hilfe Kurs + Brandschutz
Brandschutz & Erste Hilfe Kurs an einem Tag anfragen – schnell, unkompliziert & anerkannt. Sicher handeln im Notfall.