Erste Hilfe
Studenten und Auszubildende

Ein Erste-Hilfe-Kurs ist für viele Studiengänge und Ausbildungen Pflicht – besonders für Lehramtsstudenten, Medizinstudenten, Sportstudenten und Auszubildende im medizinischen Bereich. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Referendare) benötigen zur Staatsprüfung einen Nachweis über die Befähigung zur Ersten Hilfe, der nicht älter als drei Jahre ist (§48 Abs. 2 Nr. 3. HLbGDV). Auch Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin müssen zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen (§ 5 der Approbationsordnung).

Seit dem 1. April 2015 reicht ein Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten aus. Besonders praktisch: Dieser Kurs erfüllt zugleich die Vorgaben für die Führerscheinprüfung – ideal für Studenten und Auszubildende, die noch keinen Führerschein besitzen. Da in der Regel das Originalzertifikat benötigt wird, wird auf Wunsch direkt vor Ort eine Zweitausfertigung des Nachweises erstellt.

Seminarinhalte und Kursdetails
  • Theoretische und praktische Inhalte der Ersten Hilfe
  • Kursdauer: Neun Unterrichtseinheiten
  • Standort und Termine flexibel wählbar
  • Zertifikat gültig für Studium, Ausbildung und Führerschein
  • Kosten und weitere Details auf der Kursseite

Dieser Aufbau erhöht die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und spricht gezielt die Zielgruppen an.

  • Eigenschutz (z.B. Absichern einer Unfallstelle)
  • Notruf absetzen
  • Rettung aus einem Gefahrenbereich
  • Psychische Erste Hilfe
  • Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln (Besonderheiten: Fremdkörper in Wunden, Nasenbluten, Amputationsverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen)
  • bedrohliche Blutungen
  • Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
  • Gefahren der Bewusstlosigkeit
  • Gefahren eines Atemstillstands
  • Frühdefibrillation
  • hirnbedingte Störungen (z.B. Schlaganfall und Krampfanfall)
  • Atemstörungen (z.B. Atemwegsverlegungen)
  • kreislaufbedingte Störungen (z.B. Herzinfarkt)
  • Temperaturbedingte Störungen
  • Vergiftungen
  • Rettung aus dem Gefahrenbereich (AD*)
  • Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ**)
  • Abdrücken am Oberarm (TÜ)
  • Druckverband am Arm (TÜ)
  • Ruhigstellung bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen mit einfachen Hilfsmitteln (TÜ)
  • Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
  • Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
  • stabile Seitenlage (TÜ)
  • Reanimation (TÜ)
  • Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (AD)
  • Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer (AD)
  • Lagerungsarten – atemerleichternde Lagerung, Oberkörperhochlagerung (TÜ)
  • Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen (AD)

* Ausbilderdemonstration (AD). Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie gegebenenfalls von einzelnen Teilnehmern geübt.

** Teilnehmerübungen (TÜ). Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie grundsätzlich von den Teilnehmern (insbesondere durch zielgruppenorientierte Fallbeispiele) geübt.
Diese Erste-Hilfe-Ausbildung entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) sowie der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen. Die Ausbildung können Sie somit problemlos für Ihr Studium/ Ihre Ausbildung verwenden.

Gerne kommen wir zu Ihnen in die Räumlichkeiten und schulen Sie in Ihrem gewohnten Umfeld.

Sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, trägt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den Kurs.


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